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Ernährung
Gemüse
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Grüne Gentechnik
Verfahren und Methoden, mit denen Forscher das Erbgut von Lebewesen gezielt verändern oder artfremde DNA in Organismen einbringen, werden unter dem Begriff Gentechnik zusammengefasst. Nach Anwendungsgebiet unterscheidet man Rote (Medizin, Pharmazeutik), Grüne (Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft) und Weiße beziehungsweise Graue Gentechnik (Industrie, Abfallwirtschaft).

Grüne Gentechnik, auch Agrogentechnik genannt, zielt einerseits darauf ab, Pflanzen mit Eigenschaften und Inhaltsstoffen auszustatten, die den Konsumenten nützen: Bestes Beispiel dafür ist der Golden Rice, der deutlich mehr Beta-Carotin und Eisen enthält als herkömmlicher Reis. Weitaus häufiger nutzen Forscher Gentechnik allerdings, um den Anbau von Pflanzen einfacher, effizienter und kostengünstiger zu machen. Erwünschte Eigenschaften sind zum Beispiel Resistenzen: gegen Viren, gegen Herbizide, gegen Insekten und gegen Pilze. Maissorten etwa wurden gentechnisch so verändert, dass sie selbst ein Gift herstellen, welches Schädlinge verjagt.

Für den Gentransfer, also das Einschleusen von artfremden Genen in Gewebe, sind drei Methoden von Bedeutung: Bei der Transformation durch Agrobakterien übertragen Mikroorganismen der Art Agrobacterium tumefaciens gewünschte Gene in Pflanzen. Biolistische Transformation funktioniert rein mechanisch: Mittels Genkanone werden Partikel aus Gold oder Wolfram, auf die DNA aufgebracht ist, in die Zellen geschossen. Beim dritten Verfahren, der Protoplastentransformation, werden die Zellwände aufgelöst und die Zellmembran durchlässig gemacht, damit die DNA eindringen kann.

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Zulassung und Kontrolle
Gentechnisch veränderte Pflanzen bedürfen, bevor sie aufs Feld gehen, der Zulassung durch Behörden. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verantwortlich für die Genehmigung von Freisetzungen zu Versuchszwecken und zum kommerziellen Anbau. Die Kontrolle hingegen übernehmen die Bundesländer. Auskunft darüber, wo in Deutschland genmanipulierte Pflanzen wachsen, gibt ein Standortregister.

Die Freigabe für den kommerziellen Anbau und das Inverkehrbringen erhalten genmanipulierte Produkte wie Futtermittel oder Lebensmittel in Europa erst nach einem EU-weiten Zulassungsverfahren bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Vor der Zulassung werden Kriterien wie gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft; auch müssen Produzenten belegen, dass kein herkömmliches Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften existiert. Am Genehmigungsverfahren sind Behörden sämtlicher EU-Länder beteiligt. Ist die Genehmigung erteilt, gilt sie EU-weit.

In sechs EU-Ländern wird derzeit (Februar 2011) genveränderter Mais der Firma Monsanto (MON801) angebaut. Mittels Schutzklauseln haben jedoch Frankreich, Deutschland und weitere Staaten den Anbau und das Inverkehrbringen dieser Sorte verboten. Als zweite genmanipulierte Pflanze wurde in Europa 2010 eine Kartoffel mit optimierter Stärkezusammensetzung (Amflora) genehmigt.

Weltweit wuchsen im Jahr 2009 auf 134 Millionen Hektar Fläche gentechnisch veränderte Pflanzen, vor allem Baumwolle, Mais, Soja und Raps. Die wichtigsten Anbaustaaten sind die USA (etwa 64 Millionen Hektar), Brasilien und Argentinien (jeweils rund 21 Millionen Hektar). Zum Vergleich: Die Bundesrepublik Deutschland ist etwa 35,7 Millionen Hektar groß.