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Das Posthorn
Jede Postfiliale trägt es als Erkennungszeichen: das Posthorn. Was heute nur noch Symbolwert hat, benutzten Boten einst als Verkehrssignal. Das Blasen des Horns signalisierte die Ankunft der Post, woraufhin Stadt- und Burgtore unverzüglich zu öffnen waren. Überdies diente das Horn als Ausweis für das kostenlose Übersetzen mit Fähren und für das Passieren von Schlagbäumen, ohne Zoll zu zahlen. Auf den Straßen hatte die Post Vorfahrt.

Allerdings war nicht jeder Postillion oder Bote, gleich welcher Institution er unterstand, zum Führen des Horns berechtigt. Dieses Privileg kam ursprünglich, also im 15. Jahrhundert, nur den Thurn und Taxis zu: als Hoheitszeichen für ihr Monopol trugen sie das Posthorn neben dem Reichsadler in ihrem schwarz-gelben Wappen. Im jahrhundertelangen Streit zwischen der taxischen Post und der Konkurrenz ging es daher weniger um die tatsächliche Benutzung des Horns, sondern vielmehr um dessen symbolischen Wert.