Das Heute im Gestern
Einst besaß die Familie Thurn und Taxis das alleinige Recht, Poststationen zu betreiben. Weil ihr Monopol nicht genug Gewinn abwarf, boten sie noch andere Dienste an. Ein Modell, das auch heute funktioniert.Postschild einer Kaiserlichen Post - mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 ging eine Zentralisierung der Post einher.
Thurn und Taxis
Schon die Thurn und Taxis, die eigentlichen Begründer der Post im 15. Jahrhundert, waren ein auf Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität ausgerichtetes Wirtschaftsunternehmen - und das, obwohl sie das Briefmonopol besaßen. Der Anspruch, alleinige Betreiber des Postwesens zu sein, war zwar vorhanden, nur erwies sich dessen Umsetzung als schwieriger als gedacht.
Ein neues Zeitalter bricht an
Nicht zufällig fiel die Gründung der Post auf die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, hatten die territorialen Erkundungen des 15. Jahrhunderts doch das Verständnis von Raum und Zeit grundlegend geändert. Plötzlich schien die Vernetzung der Welt denkbar. Personifizierung des neuen Zeit- und Raumgefühls war der Habsburger Maximilian I. (1459 bis 1519), der 1490 einen regelmäßigen Botendienst von Spanien über das Heilige Römische Reich bis nach Burgund befahl - die Verwaltung seines Herrschaftsgebiets sollte nicht an Entfernungen scheitern.
Um sein Herrschaftsgebiet zu verwalten, ließ Maximilian I. feste Poststationen errichten. (Gemälde von Albrecht Dürer, 1519)
Auftragnehmer war die Familie Taxis in Norditalien, deren Angehörige bereits als päpstliche Kuriere Erfahrungen gesammelt hatten. Im Unterschied zu herkömmlichen Botendiensten richteten die Taxis - erst ab 1650 nannten sie sich Thurn und Taxis - erstmals feste Poststationen nach dem Staffelprinzip ein. Die erste durchgängige Postroute entstand zwischen Innsbruck und Brüssel; Boten bewältigten sie in nur fünfeinhalb Tagen - der Beginn einer Kommunikationsrevolution, ähnlich bedeutend wie der Buchdruck.
Kaiserliches Hoheitsrecht
Ohne kaiserliche Unterstützung hätte sich das taxische Postnetz aber wohl kaum über ganz Europa ausgebreitet. Zur Gewährleistung des reibungslosen Briefverkehrs stellte der Kaiser die Post nicht nur unter seinen besonderen Schutz; 1597 erklärte Rudolf II. (1576 bis 1612) das Postwesen außerdem zum kaiserlichen Hoheitsrecht, das er den Taxis als erbliches Lehen übertrug. Weitere Zugeständnisse folgten mit der Ernennung des jeweiligen Familienoberhaupts zum Reichsgeneralpostmeister und der Erhebung in den Reichsadel. Schließlich versprach das Briefbeförderungsmonopol die Kontrolle der Kommunikationswege - und stützte damit die Kontinuität dynastischer Macht im konfessionell zersplitterten Reich...
Teil 1: Vernetzung erwünscht
Teil 2: Monopol mit Widerständen
Teil 3: Wandel zur Staatspost - und zurück
Teil 2: Monopol mit Widerständen
Teil 3: Wandel zur Staatspost - und zurück
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Infobox
Das Posthorn
Jede Postfiliale trägt es als Erkennungszeichen: das Posthorn. Was heute nur noch Symbolwert hat, benutzten Boten einst als Verkehrssignal. Das Blasen des Horns signalisierte die Ankunft der Post, woraufhin Stadt- und Burgtore unverzüglich zu öffnen waren. Überdies diente das Horn als Ausweis für das kostenlose Übersetzen mit Fähren und für das Passieren von Schlagbäumen, ohne Zoll zu zahlen. Auf den Straßen hatte die Post Vorfahrt.
Allerdings war nicht jeder Postillion oder Bote, gleich welcher Institution er unterstand, zum Führen des Horns berechtigt. Dieses Privileg kam ursprünglich, also im 15. Jahrhundert, nur den Thurn und Taxis zu: als Hoheitszeichen für ihr Monopol trugen sie das Posthorn neben dem Reichsadler in ihrem schwarz-gelben Wappen. Im jahrhundertelangen Streit zwischen der taxischen Post und der Konkurrenz ging es daher weniger um die tatsächliche Benutzung des Horns, sondern vielmehr um dessen symbolischen Wert.
Jede Postfiliale trägt es als Erkennungszeichen: das Posthorn. Was heute nur noch Symbolwert hat, benutzten Boten einst als Verkehrssignal. Das Blasen des Horns signalisierte die Ankunft der Post, woraufhin Stadt- und Burgtore unverzüglich zu öffnen waren. Überdies diente das Horn als Ausweis für das kostenlose Übersetzen mit Fähren und für das Passieren von Schlagbäumen, ohne Zoll zu zahlen. Auf den Straßen hatte die Post Vorfahrt.
Allerdings war nicht jeder Postillion oder Bote, gleich welcher Institution er unterstand, zum Führen des Horns berechtigt. Dieses Privileg kam ursprünglich, also im 15. Jahrhundert, nur den Thurn und Taxis zu: als Hoheitszeichen für ihr Monopol trugen sie das Posthorn neben dem Reichsadler in ihrem schwarz-gelben Wappen. Im jahrhundertelangen Streit zwischen der taxischen Post und der Konkurrenz ging es daher weniger um die tatsächliche Benutzung des Horns, sondern vielmehr um dessen symbolischen Wert.



