Von Börsen, Meilern, Aktivisten
Um 6,8 Prozent, schätzen Verbraucherschützer, ist der Strompreis 2009 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Nach den Gründen forscht Lexi-Online im Gespräch mit der Energieexpertin Ramona Ballod.Ramona Ballod berät Verbraucher zu allen Fragen rund um das Thema Energie.
LexiTV: Frau Ballod, Jahr für Jahr steigen in Deutschland die Strompreise. Dabei ist der hiesige Markt für Strom und Gas seit 1998 liberalisiert. Sollte das die Preise nicht niedrig halten?
Ramona Ballod: In der Tat sanken die Preise rapide, als 1998 die ersten freien Anbieter als Wettbewerber auftraten. Seitdem aber geht es kontinuierlich nach oben - mit diversen Begründungen, die mal richtig sind und mal nicht so richtig.
LexiTV: Was für Begründungen sind das denn?
Ramona Ballod: 2009 lautete die Begründung der Versorger, dass sie im Jahr davor teuer eingekauft hätten. Bis Mitte 2008 war ja der Strompreis relativ hoch; dann erst ging die Wirtschaftskrise los und der Preis ist abgesackt. Der Satz "Wir haben damals teuer an der Börse eingekauft" ist ein echtes Totschlagargument.
LexiTV: Aber 2009 sind die Börsenpreise doch gesunken...
Ramona Ballod: Richtig. Leider erfährt man davon nur, wenn man im Internet nach preiswerten Anbietern recherchiert: Es gibt Anbieter, die an der Börse wirklich billig eingekauft haben und das an die Verbraucher weitergeben. Andere Stromversorger dagegen nehmen munter die gestiegenen EEG-Kosten (siehe Infobox) mit und tun so, als hätten sie teuer an der Börse eingekauft. Es kann ja durchaus sein, dass sie teuer eingekauft haben. Aber dann hat meiner Meinung nach die Einkaufsabteilung geschlafen - und das ist wirtschaftliches Risiko. Warum soll der Verbraucher das ausbaden? Dass ein Unternehmen solche Schlampereien des Managements auf die Preise umlegen kann, gibt es nur in der Energiewirtschaft.
Sonnenenergie und andere erneuerbare Energien treiben den Strompreis in die Höhe - behaupten einige Stromversorger.
Ramona Ballod: Natürlich, auch die erneuerbaren Energien sind ein beliebtes Argument. In diesem Jahr ist die EEG-Umlage in der Tat gestiegen: von ein auf etwa zwei Cent.
LexiTV: Und die zahlen alle Verbraucher?
Ramona Ballod: Prinzipiell ja. Die Ungerechtigkeit dabei ist: Es gibt Ausnahmen. Darunter fallen zum Beispiel Industriebetriebe, die einen hohen Strombedarf haben. Da wird gesagt, "Die müssen ja wettbewerbsfähig sein am Markt." Das bedeutet, dass Teile der EEG-Umlage, die eigentlich von Industriekunden getragen werden müssten, auf andere Stromkunden abgewälzt werden.
LexiTV: Wie steht denn die Verbraucherzentrale zum Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Ramona Ballod: Wir als Verbraucherzentrale befürworten das EEG auf jeden Fall. Es geht ja darum, dass unsere Stromerzeugung ökologischer wird, grüner wird. Das ist ein richtiges Ziel und da stehen wir voll dahinter. Aber Strom muss verursachergerecht bezahlt werden. Wer Strom verbraucht, der soll auch dafür zahlen. Ich finde es ungerecht, wenn die Industrie nach wie vor Kilowattstunden verbraten darf und die Last auf kleine Gewerbe und Verbraucher abgewälzt wird. Da gehören andere staatliche Instrumente her, damit unsere Betriebe wettbewerbsfähig sind auf dem Weltmarkt. Und dann könnte die EEG-Umlage auch konsumentenfreundlicher werden...
Teil 1: Mit welchen Begründungen Energieversorger die Preise erhöhen
Teil 2: Warum Atomenergie nicht so billig ist wie behauptet
Teil 3: Welcher "Ökostrom" gar nicht öko ist - und was der Umwelt wirklich hilft
Teil 2: Warum Atomenergie nicht so billig ist wie behauptet
Teil 3: Welcher "Ökostrom" gar nicht öko ist - und was der Umwelt wirklich hilft
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Zu erreichen ist die Verbraucherzentrale Thüringen in der Eugen-Richter-Straße 45 in 99085 Erfurt und unter der Telefonnummer 0361 - 555 140. Deutschlandweit beraten Experten an mehr als fünfhundert Orten zu Fragen rund um den effizienten Energieeinsatz. Ansprechpartner für jede Region nennt die Website der Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Infobox
Vorfahrt für regenerativen Strom
Seit 1. April 2000 ist in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Zweck des Gesetzes ist, so steht es in §1, "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ... fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern." Laut EEG sind alle Netzbetreiber verpflichtet, erneuerbaren Strom abzunehmen und bevorzugt einzuspeisen. Wer erneuerbaren Strom produziert, darf ihn also ins Netz bringen und bekommt dafür eine festgesetzte Vergütung.
Die Kosten, die das EEG verursacht, bezahlen alle Verbraucher - egal, wo sie wohnen und ob sie Strom aus erneuerbaren Energien beziehen oder nicht. Jedes Jahr wird zusammengerechnet, wie viel Strom deutschlandweit aus erneuerbaren Energien eingespeist wurde und wie hoch die Gesamtvergütung war. Die Kosten werden gleichmäßig auf alle verbrauchten Kilowattstunden aufgeteilt. Ausschlaggebend für die EEG-Umlage ist neben der Vergütung für die erneuerbaren Energien auch der Börsenpreis für konventionellen Strom - aus der Differenz der beiden berechnet sich die Umlage. Das heißt: Wenn der Strom an der Börse teuer ist, ist die EEG-Umlage kleiner. Fällt der Strompreis an der Börse, steigt dafür die EEG-Umlage.
Seit 1. April 2000 ist in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Zweck des Gesetzes ist, so steht es in §1, "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ... fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern." Laut EEG sind alle Netzbetreiber verpflichtet, erneuerbaren Strom abzunehmen und bevorzugt einzuspeisen. Wer erneuerbaren Strom produziert, darf ihn also ins Netz bringen und bekommt dafür eine festgesetzte Vergütung.
Die Kosten, die das EEG verursacht, bezahlen alle Verbraucher - egal, wo sie wohnen und ob sie Strom aus erneuerbaren Energien beziehen oder nicht. Jedes Jahr wird zusammengerechnet, wie viel Strom deutschlandweit aus erneuerbaren Energien eingespeist wurde und wie hoch die Gesamtvergütung war. Die Kosten werden gleichmäßig auf alle verbrauchten Kilowattstunden aufgeteilt. Ausschlaggebend für die EEG-Umlage ist neben der Vergütung für die erneuerbaren Energien auch der Börsenpreis für konventionellen Strom - aus der Differenz der beiden berechnet sich die Umlage. Das heißt: Wenn der Strom an der Börse teuer ist, ist die EEG-Umlage kleiner. Fällt der Strompreis an der Börse, steigt dafür die EEG-Umlage.



