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Energie

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Zu erreichen ist die Verbraucherzentrale Thüringen in der Eugen-Richter-Straße 45 in 99085 Erfurt und unter der Telefonnummer 0361 - 555 140. Deutschlandweit beraten Experten an mehr als fünfhundert Orten zu Fragen rund um den effizienten Energieeinsatz. Ansprechpartner für jede Region nennt die Website der Energieberatung der Verbraucherzentralen.

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Vorfahrt für regenerativen Strom
Seit 1. April 2000 ist in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Zweck des Gesetzes ist, so steht es in §1, "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ... fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern." Laut EEG sind alle Netzbetreiber verpflichtet, erneuerbaren Strom abzunehmen und bevorzugt einzuspeisen. Wer erneuerbaren Strom produziert, darf ihn also ins Netz bringen und bekommt dafür eine festgesetzte Vergütung.

Die Kosten, die das EEG verursacht, bezahlen alle Verbraucher - egal, wo sie wohnen und ob sie Strom aus erneuerbaren Energien beziehen oder nicht. Jedes Jahr wird zusammengerechnet, wie viel Strom deutschlandweit aus erneuerbaren Energien eingespeist wurde und wie hoch die Gesamtvergütung war. Die Kosten werden gleichmäßig auf alle verbrauchten Kilowattstunden aufgeteilt. Ausschlaggebend für die EEG-Umlage ist neben der Vergütung für die erneuerbaren Energien auch der Börsenpreis für konventionellen Strom - aus der Differenz der beiden berechnet sich die Umlage. Das heißt: Wenn der Strom an der Börse teuer ist, ist die EEG-Umlage kleiner. Fällt der Strompreis an der Börse, steigt dafür die EEG-Umlage.