Automobile Glückseligkeit
Noch immer symbolisiert der Führerschein Mobilität und Unabhängigkeit. Notwendig wurde die amtlich erteilte Fahrerlaubnis mit der Durchsetzung des Automobils zu Beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts.Das Misstrauen der Briten gegenüber den laut knatternden Motorkutschen war groß. Gefährlich seien sie, für Leib und Leben! Viele begrüßten deshalb den 1865 beschlossenen Red Flag Act, der für mehr Sicherheit auf den Straßen des Königreichs sorgen sollte: Bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1896 musste jedem Fahrzeug ein Mann mit einem roten Fähnchen als Warnsignal vorweg laufen. Da es aber auf den Straßen mehr und mehr dieser "Höllenkisten" gab, einigte man sich schließlich auf eine Begrenzung der Geschwindigkeit.
Beschwerden von Passanten
Nicht nur in Großbritannien führte das immer beliebter werdende neue Verkehrsmittel um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zu ernsthaften Problemen. In den meisten Industrienationen verbreitete sich das Automobil rasch - auch wenn es zunächst Fortbewegungsmittel ausschließlich der oberen Klassen war.
Mehr schlecht als recht bahnten sich die Amateur-Chauffeure den Weg zwischen Fußgängern und Pferdewagen. In den Städten häuften sich daher Beschwerden von Passanten über die rasenden Autofahrer, die dann auch noch schnell und unerkannt flüchten konnten - Nummernschilder gab es damals nämlich nicht.
Maximal 15 Stundenkilometer
Es mussten also Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Auto-Kennzeichen her. 1908 wurde im Deutschen Reichstag die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Straßenverkehrs lauter. Bereits ein Jahr später, am 3. Mai 1909, verabschiedeten die Parlamentarier das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen - die erste Straßenverkehrsordnung Deutschlands und Geburtsstunde des amtlichen Führerscheins. Das Gesetz enthielt Vorschriften für die Erteilung der Fahrerlaubnis, Regelungen für die Fahrerlaubnisprüfung und die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf 15 Stundenkilometer in Ortschaften.
Der 81-jährige Erfinder Carl Benz sitzt im Jahr 1925 stolz am Steuer seines ersten Wagens. (Foto: www.zeno.org - Zenodot Verlagsgesellschaft mbH)
Mobilität und Wohlstand
Der Siegeszug des Automobils war nicht aufzuhalten. Ab 1913 - der amerikanische Fabrikant Henry Ford hatte die Fließbandtechnik im Automobilbau eingeführt - wurde das Auto mehr und mehr zum Massenprodukt.
Autobahnen durchzogen ab den 1930er Jahren das Land, der Volkswagen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zum internationalen Verkaufsschlager. Das Auto symbolisierte damals wie heute Mobilität und Wohlstand. Im Jahr 1953 gab es in Deutschland rund 1,26 Millionen Personenkraftwagen (Pkw), Anfang 2010 zählte das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg 41.737.627 Pkw - und jeden Tag kommen durchschnittlich eintausend Fahrzeuge hinzu.
Existentiell bedroht?
Laut einer Statistik werden jährlich etwa anderthalb Millionen Fahrprüfungen abgelegt, wobei die Durchfallerquote bei circa dreißig Prozent liegt. In einer Gesellschaft, wo vom Einzelnen immer mehr Mobilität gefordert wird, ist der Besitz eines Führerscheins nahezu obligatorisch, oftmals schon Grundvoraussetzung für einen Arbeitsplatz.
Der Führerscheinentzug erscheint da so manchem als Bedrohung seiner Existenz. Existentiell bedroht wäre wohl auch der Wirtschaftszweig aus Technischen Prüfstellen (TÜV oder DEKRA) und Fahrschulen, setzten sich nicht jedes Jahr wieder Millionen den harten Prüfungen im Kampf um die begehrten "Fleppen" aus.
Ulrike Wolf (akt. 23.09.2010)
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Infobox
Neue Führerscheinordnung
Mit der Neuordnung der Führerscheinklassen entstanden einige Verwirrungen, wer welches Fahrzeug führen darf. Fakt ist: Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig.
Bei einem Umtausch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den alten entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium informiert über die neuen Fahrerlaubnisklassen, über die Voraussetzungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis und deren Geltungsdauer sowie über Regelungen zum neuen EU-Führerschein.
Mit der Neuordnung der Führerscheinklassen entstanden einige Verwirrungen, wer welches Fahrzeug führen darf. Fakt ist: Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig.
Bei einem Umtausch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den alten entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium informiert über die neuen Fahrerlaubnisklassen, über die Voraussetzungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis und deren Geltungsdauer sowie über Regelungen zum neuen EU-Führerschein.
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Geschichte der Fahrschule
Lediglich ein paar gute Ratschläge vom Verkäufer zur Handhabung des neuen Automobils in der Tasche, wurden Deutschlands erste Kfz-Besitzer auf die Straßen losgelassen. Die Laien hinterm Steuer sorgten alsbald für zahlreiche Unfälle.
Dem "unbesonnen Lenken" wollte der Aschaffenburger Architekt Rudolf Kempf Einhalt gebieten und gründete im Jahr 1904 die Erste deutsche Autolenkerschule. In den Fahrkünsten ausgebildete Männer seien "das beste Mittel zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Austreibung von Bedenken gegen das Automobil", so seine Intention. Doch nicht jedem öffnete sich das Tor zur motorisierten Welt: Nur wer einen selbstgeschriebenen Lebenslauf, ein amtliches Sittenzeugnis und eine gut gefüllte Brieftasche vorweisen konnte, fand Aufnahme in die Fahrschule.
Der erste der auf zehn Wochen ausgelegten Kurse startete mit 36 Fahrschülern. Die absolvierten wöchentlich acht Stunden praktische Fahrübungen, 12 Stunden Tätigkeiten in der Werkstatt sowie 15 Stunden theoretischen Unterricht. Landkartenlehre, Sanitätslehre, Physik, Elektrotechnik und die Lehre vom Motor- und Automobilaufbau standen auf dem Programm, um aus den Fahranfängern versierte Autofahrer zu machen. Nach erfolgreichem Abschluss erhielten die Absolventen dann ein "Befähigungszeugnis als Kraftfahrzeug-Lenker" - amtliche Führerscheine gab es erst fünf Jahre später.
Deutschlands Automobilhersteller begrüßten das Unternehmen Fahrschule, konnten sie sich doch von dessen Erfolg ein noch größeres Käuferinteresse an ihren Produkten erhoffen. Kempf selbst wurde übrigens 1906 die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen - wegen angeblich unsittlichen Benehmens. Die Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern schrieb ab 1910 eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vor - was es im Grunde jedermann, der nachweislich Ahnung vom Führen eines Kfz hatte, ermöglichte, anderen das Fahren beizubringen.
Ein Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers stellte erst eine weitere Verordnung vom 1. März 1921, wo auch die Begriffe Fahrschule und Fahrlehrer erstmals auftauchten. So konnten sich Besitzer einer Kfz-Manufaktur oder eines Kfz-Handels als Fahrlehrer eintragen lassen. Offiziell gibt es den anerkannten Beruf des Fahrlehrers seit 1969 mit dem so genannten Fahrlehrergesetz. Es regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und den Berufsalltag der in den heute rund 13.000 deutschen Fahrschulen Beschäftigten.
Lediglich ein paar gute Ratschläge vom Verkäufer zur Handhabung des neuen Automobils in der Tasche, wurden Deutschlands erste Kfz-Besitzer auf die Straßen losgelassen. Die Laien hinterm Steuer sorgten alsbald für zahlreiche Unfälle.
Dem "unbesonnen Lenken" wollte der Aschaffenburger Architekt Rudolf Kempf Einhalt gebieten und gründete im Jahr 1904 die Erste deutsche Autolenkerschule. In den Fahrkünsten ausgebildete Männer seien "das beste Mittel zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Austreibung von Bedenken gegen das Automobil", so seine Intention. Doch nicht jedem öffnete sich das Tor zur motorisierten Welt: Nur wer einen selbstgeschriebenen Lebenslauf, ein amtliches Sittenzeugnis und eine gut gefüllte Brieftasche vorweisen konnte, fand Aufnahme in die Fahrschule.
Der erste der auf zehn Wochen ausgelegten Kurse startete mit 36 Fahrschülern. Die absolvierten wöchentlich acht Stunden praktische Fahrübungen, 12 Stunden Tätigkeiten in der Werkstatt sowie 15 Stunden theoretischen Unterricht. Landkartenlehre, Sanitätslehre, Physik, Elektrotechnik und die Lehre vom Motor- und Automobilaufbau standen auf dem Programm, um aus den Fahranfängern versierte Autofahrer zu machen. Nach erfolgreichem Abschluss erhielten die Absolventen dann ein "Befähigungszeugnis als Kraftfahrzeug-Lenker" - amtliche Führerscheine gab es erst fünf Jahre später.
Deutschlands Automobilhersteller begrüßten das Unternehmen Fahrschule, konnten sie sich doch von dessen Erfolg ein noch größeres Käuferinteresse an ihren Produkten erhoffen. Kempf selbst wurde übrigens 1906 die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen - wegen angeblich unsittlichen Benehmens. Die Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern schrieb ab 1910 eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vor - was es im Grunde jedermann, der nachweislich Ahnung vom Führen eines Kfz hatte, ermöglichte, anderen das Fahren beizubringen.
Ein Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers stellte erst eine weitere Verordnung vom 1. März 1921, wo auch die Begriffe Fahrschule und Fahrlehrer erstmals auftauchten. So konnten sich Besitzer einer Kfz-Manufaktur oder eines Kfz-Handels als Fahrlehrer eintragen lassen. Offiziell gibt es den anerkannten Beruf des Fahrlehrers seit 1969 mit dem so genannten Fahrlehrergesetz. Es regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und den Berufsalltag der in den heute rund 13.000 deutschen Fahrschulen Beschäftigten.



