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Führerschein

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Neue Führerscheinordnung
Mit der Neuordnung der Führerscheinklassen entstanden einige Verwirrungen, wer welches Fahrzeug führen darf. Fakt ist: Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig.

Bei einem Umtausch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die Fahrerlaubnisklassen eingetragen, die den alten entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium informiert über die neuen Fahrerlaubnisklassen, über die Voraussetzungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis und deren Geltungsdauer sowie über Regelungen zum neuen EU-Führerschein.

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Geschichte der Fahrschule
Lediglich ein paar gute Ratschläge vom Verkäufer zur Handhabung des neuen Automobils in der Tasche, wurden Deutschlands erste Kfz-Besitzer auf die Straßen losgelassen. Die Laien hinterm Steuer sorgten alsbald für zahlreiche Unfälle.

Dem "unbesonnen Lenken" wollte der Aschaffenburger Architekt Rudolf Kempf Einhalt gebieten und gründete im Jahr 1904 die Erste deutsche Autolenkerschule. In den Fahrkünsten ausgebildete Männer seien "das beste Mittel zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Austreibung von Bedenken gegen das Automobil", so seine Intention. Doch nicht jedem öffnete sich das Tor zur motorisierten Welt: Nur wer einen selbstgeschriebenen Lebenslauf, ein amtliches Sittenzeugnis und eine gut gefüllte Brieftasche vorweisen konnte, fand Aufnahme in die Fahrschule.

Der erste der auf zehn Wochen ausgelegten Kurse startete mit 36 Fahrschülern. Die absolvierten wöchentlich acht Stunden praktische Fahrübungen, 12 Stunden Tätigkeiten in der Werkstatt sowie 15 Stunden theoretischen Unterricht. Landkartenlehre, Sanitätslehre, Physik, Elektrotechnik und die Lehre vom Motor- und Automobilaufbau standen auf dem Programm, um aus den Fahranfängern versierte Autofahrer zu machen. Nach erfolgreichem Abschluss erhielten die Absolventen dann ein "Befähigungszeugnis als Kraftfahrzeug-Lenker" - amtliche Führerscheine gab es erst fünf Jahre später.

Deutschlands Automobilhersteller begrüßten das Unternehmen Fahrschule, konnten sie sich doch von dessen Erfolg ein noch größeres Käuferinteresse an ihren Produkten erhoffen. Kempf selbst wurde übrigens 1906 die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen - wegen angeblich unsittlichen Benehmens. Die Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern schrieb ab 1910 eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vor - was es im Grunde jedermann, der nachweislich Ahnung vom Führen eines Kfz hatte, ermöglichte, anderen das Fahren beizubringen.

Ein Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers stellte erst eine weitere Verordnung vom 1. März 1921, wo auch die Begriffe Fahrschule und Fahrlehrer erstmals auftauchten. So konnten sich Besitzer einer Kfz-Manufaktur oder eines Kfz-Handels als Fahrlehrer eintragen lassen. Offiziell gibt es den anerkannten Beruf des Fahrlehrers seit 1969 mit dem so genannten Fahrlehrergesetz. Es regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und den Berufsalltag der in den heute rund 13.000 deutschen Fahrschulen Beschäftigten.